Viele Worte um das Recht zu Schweigen - und was sagt das BKA-Gesetz dazu?

28.11.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Strafrecht

Ganz allgemein hat die Welt derzeit viele Probleme. Zu viele Worte können dabei manchmal fast genauso Umwelt belastend, wie der viel gerügte zu hohe CO2-Ausstoß. Während die Regierung der Welt aber dem Klimawandel zumindest symbolisch den Kampf angesagt haben, ist von einem Engagement für ein Weltschweigen wenig zu lesen...

Was auch, aber nicht nur damit zu tun hat, dass die PolitikerInnen selbst in erheblichem Maße zu den RedeschwallverursacherInnen zählen. Ein Problempunkt besonderer Brisanz ist das Strafverfahren: Hier wird - zumindest aus Sicht der Strafverteidiger - ohnehin oftmals zu viel geredet (auch als Nebenklagevertreter wünscht man sich bisweilen mancher Satz wäre ungesagt geblieben).

In jüngster Zeit bemühen sich die Lobbyisten der Exekutive in Deutschland zudem recht erfolgreich die Legislative zu bewegen das Recht ausgewählter Berufsgruppen zu schweigen einzuschränken. Derzeit geht es vor allem um den umstrittenen Entwurf für ein neues BKA-Gesetz, das in Ergänzung zur nicht weniger umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, das Recht von Berufsgeheimnisträgern (Ärztinnen, Journalisten, Pastoren, Therapeutinnen ….) im Strafverfahren zu schweigen angreift.

Jetzt haben der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und der von ÄrztInnen gegründete Hartmannbund auf einem gemeinsamen Forum in Berlin an den Bundesrat appelliert, das BKA-Gesetz abzulehnen. Der absolute Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen, argumentieren sie, sei kein Privileg, sondern Grundlage für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um das Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken betonte bei der Veranstaltung: "Es kann nicht sein, dass künftig von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangt werden kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht". Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Journalisten sei immer wieder die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden.

"Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Selbstzweck. Ein gravierender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient darf nicht auf einer willkürlichen Zweiteilung der Rechte und Pflichten von Berufsgeheimnisträgern fußen", führt Dr. Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes, aus.

"Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf", ergänzt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Vorstandsmitglied, in Berlin. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant müsse für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen tabu sein und bleiben. "Ein Zwei-Klassen-System innerhalb der Gruppe der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger lehnen wir ab", so Schellenberg weiter.

Das geplante neue BKA-Gesetz regelt, dass Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete weiterhin ein absolutes Schweigerecht haben sollen, während Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten nur durch ein relatives Verwertungsverbot geschützt sein sollen. In der Resolution fordern die Berufsorganisationen den Gesetzgeber auf, nach einer Ablehnung des BKA-Gesetzes durch den Bundesrat im Vermittlungsausschuss den absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger wieder herzustellen.

Quelle: juris

 

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