Wahlrecht für alle.... erster Erfolg!

24.02.2019 | AutorIn:  Kanzlei | Aktuelles

Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Teile des Bundeswahlgesetzes wegen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gegen die Verfassung verstoßen. Jetzt muss der Gesetzgeber ein inklusives Wahlrecht schaffen! Am besten indem er den Wahlrechtsausschluss einfach streicht.

Das Bundeswahlgesetz regelt in § 13 Nr. 2 und Nr. 3, dass bestimmte Menschen mit Behinderungen nicht wählen dürfen. Es geht dabei zum einen um Menschen, für die

"zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist"

es geht aber auch um um Menschen, die sich

"auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus (befinden)."

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: Entscheidung des BVerfG zum Wahlrechtsausschluss.

Im Verfassungsblog hat sich der Leiter der Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention, Valentin Aichele, zu der Entscheidung geäußert. Er plädiert dafür, keine neue Regelung für den Ausschluss von bestimmten Menschen mit Behinderungen zu schaffen, sondern die Regelung einfach zu streichen. Zur Frage, ob denn auch Menschen mit Wachkoma ein Wahlrecht haben sollten sagt Aichele:

"Woher wissen wir, dass jemand, der im Wachkoma liegt, an Kommunikation nicht teilnimmt? Warum sollte man dieser Person das Wahlrecht entziehen? Wenn sie nicht kommunizieren kann, dann wird sie halt nicht wählen. Es gibt viele Fälle, wo man Menschen ein Recht gibt, auch wenn sie es nie ausüben. Man würde ja auch jemandem, der niemals heiraten wird, nicht deshalb gleich das Recht dazu absprechen, es zu tun. Auch dann nicht, wenn er sich nicht bewusst gegen die Ehe entscheidet, sondern es einfach so ausbleibt. Aus der Nichtausübung eines Rechts – die „negative Freiheit“, die ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgt ist – einen Rechtsverlust abzuleiten, finde ich übermäßig. Anders wäre es höchstens, wenn es eine Wahlpflicht gäbe. Aber die gibt es nicht in Deutschland."

Alle seine Antworten können sie hier nachlesen

 

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