Wo ist das Gesetz geblieben? (§ 40b Abs 4 AMG)

14.11.2017 | AutorIn:  Tolmein | Medizinrecht, Recht Diskriminiert

Warum manchmal (fast) nur Juristinnen und Juristen Gesetze finden, die schon beschlossen worden sind. Eine Spurensuche.....

Vorbereitung des morgigen Vortrages in der Bucerius Law School über die neuen Möglichkeiten der Arzneimittel-Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen-Volljährigen. Die Diskussionen und das Gesetzgebungsverfahren stammen aus 2016. In der aktuellen Fassung des Arzneimittelgesetzes finde ich aber nichts Besonders. Alles wie gehabt. Hm. Hat juris die neue Vorschrift noch nicht eingepflegt? Aber auch bei Buzer.de: Fehlanzeige. Bundestagsmaterialien anschauen. Da stehts. § 40b Abs 4 AMG. Besondere Voraussetzungen für die klinische Prüfung. Im Bundesgesetzblatt steht es auch. Und wieso nicht im Gesetz? Gibt es eine Übergangsvorschrift? § 148 AMG. Aber da finde ich auch nichts. Dann gibt es nicht Artikel 13: Inkrafttreten/ Außerkrafttreten: „Die Artikel 2,4,5,6,8 und 10 treten sechs Monate nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommisson über die Funktionsfähigkeit des EU-Portals und der Datenbank nach Artikel 82 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des europäischen Parlaments…im Amtsblatt der EU in Kraft.“ Aha. Nachgeblättert. § 40b AMG wurde durch Artikel 2 geändert. Also warten wir mal ob EU-Portal und Datenbank das Schicksal des Flughafens Berlin Brandenburg ereilt. Und ich freu mich, dass ich Jurist geworden bin. Sonst hätte ich vermutlich nicht herausgefunden, warum das verabschiedete und bekanntgemachte Gesetz nicht einmal in den Online-Versionen des Arzneimittelgesetzes nachzulesen ist. 

 

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