Zwei Plätze für Korpulente, kein Klo für Rollifahrer…... und ein Sonderangebot der Air France

26.11.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Recht Diskriminiert

In anderen Ländern kann mithilfe des Antidiskriminierungsrechts allerlei gestaltet werden. Vor allem die Länder, in denen das "common law" herrscht, sind hier gegenüber der Bundesrepublik Deutschland im Vorteil.

Eine Entscheidung aus Kanada liefert hier - in jeder Hinsicht reichhaltiges - Anschauungsmaterial:

In Kanada entschied jetzt der Oberste Gerichtshof, dass eine Vorschrift der Canadian Transportation Agency Bestand hat, die Menschen, welche durch ihr immenses Körpergewicht als "funktionell behindert" gelten, auf Flügen innerhalb Kanadas das Recht auf zwei statt nur auf einen Sitzplatz zubilligt. Gegen diese Regel hatten die Fluggesellschaften Air Canada, Air Canada Jazz und WestJet geklagt, waren aber mit ihrem Anliegen den kompletten Rechtsweg hindurch gescheitert.

Die Vorschrift, gegen die sie aufbegehrt hatten, verbietet ihnen auch, den zweiten Sitzplatz indirekt über eine Preisdiskriminierung nach Gewicht in Rechnung zu stellen. Im Juni hatte in den USA eine nicht ernst gemeinte Anzeigenkampagne Aufsehen erregt, die einen solchen nach Körpergewicht bemessenen Flugticketpreis versprach.

Quelle: heise 25.11.2008, Handakte WebLawG

Das auf Vorschriften der EU basierende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kennte kein Verbot der Benachteiligung von Dicken. Es verbietet allerdings die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.

Wie wenig das gegebenenfalls hilft, zeigt ein Verfahren, das wir gerade betreiben: Es geht um Schadensersatzansprüche, weil der rollstuhlfahrende Mandant auf mehreren Flügen keine Möglichkeit bekam aufs Klo zu rollen. Die Fluglinien werben zwar mit viel Platz und luxuriösen Sitzen für die First Class, für Behinderte gibt es dagegen oft nicht einmal Bordrollstühle und barrierefreien Zugang zur Toilette. Die Geschichte wird fortgeschrieben... - (dagegen hat das in Irland ansässige Flugunternehmen Ryanair einer anderen Mandantin von uns, die wegen eines defekten Aufzugs erst einen Tag später als geplant von Spanien nach Hause fliegen konnte, nach außergerichtlichen Verhandlungen ein Schmerzensgeld von 900 EUR gezahlt).

PS.: Airfrance hat beispielsweise eine detaillierte Regelung für "korpulente Passagiere", die einen zweiten Sitzplatz beanspruchen: Sie müssen vorher reservieren und erhalten 25 Prozent Rabatt.

Hier finden Sie die lesenswerten Details...

In Verbindung stehende Artikel

 

Zurück zur Übersicht