Kosten

Was kostet unsere Arbeit?

Was muss ich bezahlen, wenn ich eine Anwältin oder einen Anwalt brauche ? Das hängt von vielen Faktoren ab. Wenn wir ein Mandat übernehmen, sprechen wir deswegen mit Ihnen über die Kosten.

Das Honorar

Was Anwältinnen und Anwälte mindestens für ein Honorar bekommen, ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen sind die im Gesetz vorgesehenen Mindesthonorare aber nicht angemessen - das gilt beispielsweise oft im Sozialrecht oder für Mandate, die das Sorgerecht für Kinder betreffen. Damit wir unsere zeitaufwändige, schwierige Arbeit dennoch gut machen können, schlagen wir in solchen Fällen vor, eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Das kann eine Stundensatzvereinbarung sein, oder eine Pauschalhonorar, das sich an den gesetzlichen Gebühren orientiert. Immer gewährleisten wir aber Transparenz. Wichtig ist auch für Sie: Nur, wenn wir unsere Arbeit gut machen können, haben Sie auch etwas davon.

Beratung

Wenn Sie erst einmal wissen wollen, was Sie gegen einen Bescheid der Behörde, gegen vertragswidriges Verhalten eines Geschäftspartners, in einem Erbstreit oder nachdem Sie Opfer einer Straftat geworden sind, überhaupt rechtlich unternehmen können und was sinnvoll ist, erhalten Sie bei uns eine auf ihren Fall zugeschnittene Beratung. Unsere Beratung geht über den Umfang einer typischen Erstberatung deutlich hinausgeht. Eine Beratung kostet bei uns für Verbraucher in der Regel 190 EUR (plus Mehrwertsteuer).

Prüfung von Rechtsmitteln

Gelegentlich kommen Mandantinnen und Mandanten, die von anderen Rechtsanwälten vertreten wurden und wissen möchten, ob es sich lohnt gegen eine ungünstige Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Wir prüfen dann für ein vereinbartes Pauschal-Honorar, ob es sinnvoll ist, in die Berufung zu gehen, Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben oder Revision einzulegen. Bisweilen kann es auch geboten sein, gegen eine abschließende Entscheidung zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Wenn jemand wenig Geld hat, kann sie bzw. er unter bestimmten Bedingungen Prozesskostenhilfe, kurz: PKH, bekommen. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Gericht ist, dass Sie bedürftig sind und dass Ihr Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn Sie auch einen Prozess führen - im außergerichtlichen Bereich, zum Beispiel wenn Sie sich mit einem Widerspruch gegen einen Bescheid des Sozialamtes wehren wollen, gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Manchmal weiß man nicht vorher, ob es Prozesskostenhilfe gibt. Wenn wir dann für Sie tätig werden, besteht das Risiko, dass Sie die Kosten selber tragen müssen. Das müssen wir vorab besprechen.

Auch in Verfahren, in denen Sie Prozesskostenhilfe bekommen bleibt ein Kostenrisiko bei Ihnen: Wenn Sie unterliegen, müssen Sie die Anwälte der Gegenseite bezahlen, auch wenn Sie PKH erhalten haben. 

Was ist Beratungshilfe?

Wenn Sie sehr wenig Geld haben und Beratung oder außergerichtliche Vertretung durch Rechtsanwälte benötigen, können Sie Beratungshilfe beantragen. Das gilt nicht für Hamburg. Hier gibt es für solche Fälle die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA).

Einerseits ist es wichtig, dass über die Beratungshilfe die Möglichkeit besteht, anwaltlichen Rat einzuholen, auch wenn man nur über ein geringes Einkommen verfügt.

Andererseits ist es für uns Anwältinnen und Anwälte oft problematisch, dass über die Beratungshilfe faktisch nur ein kleiner Teil unserer Arbeit finanziert wird und wir uns nicht kostendeckend mit Ihrem Fall befassen können.

So dauert die ordentliche Bearbeitung einer durchschnittlichen sozialrechtlichen Angelegenheit (zum Beispiel Änderung der Pflegestufe) im Widerspruchsverfahren durchschnittlich vier bis fünf Stunden; die Beratungshilfe zahlt uns Anwälten aber maximal eine Dreiviertelstunde. Außerdem ist für uns die Abrechnung von Beratungshilfescheinen bisweilen recht aufwändig.