Kosten

Was ist Beratungshilfe?

Wenn Sie sehr wenig Geld haben und Beratung oder außergerichtliche Vertretung durch Rechtsanwälte benötigen, können Sie Beratungshilfe beantragen. Das gilt nicht für Hamburg. Hier gibt es für solche Fälle die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA).

Einerseits ist es wichtig, dass über die Beratungshilfe die Möglichkeit besteht, anwaltlichen Rat einzuholen, auch wenn man nur über ein geringes Einkommen verfügt.

Andererseits ist es für uns Anwältinnen und Anwälte oft problematisch, dass über die Beratungshilfe faktisch nur ein kleiner Teil unserer Arbeit finanziert wird und wir uns nicht kostendeckend mit Ihrem Fall befassen können.

So dauert die ordentliche Bearbeitung einer durchschnittlichen sozialrechtlichen Angelegenheit (zum Beispiel Änderung der Pflegestufe) im Widerspruchsverfahren durchschnittlich vier bis fünf Stunden; die Beratungshilfe zahlt uns Anwälten aber maximal eine Dreiviertelstunde. Außerdem ist für uns die Abrechnung von Beratungshilfescheinen bisweilen recht aufwändig.

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