Kosten

Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Wenn jemand wenig Geld hat, kann sie bzw. er unter bestimmten Bedingungen Prozesskostenhilfe, kurz: PKH, bekommen. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Gericht ist, dass Sie bedürftig sind und dass Ihr Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn Sie auch einen Prozess führen - im außergerichtlichen Bereich, zum Beispiel wenn Sie sich mit einem Widerspruch gegen einen Bescheid des Sozialamtes wehren wollen, gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Manchmal weiß man nicht vorher, ob es Prozesskostenhilfe gibt. Wenn wir dann für Sie tätig werden, besteht das Risiko, dass Sie die Kosten selber tragen müssen. Das müssen wir vorab besprechen.

Auch in Verfahren, in denen Sie Prozesskostenhilfe bekommen bleibt ein Kostenrisiko bei Ihnen: Wenn Sie unterliegen, müssen Sie die Anwälte der Gegenseite bezahlen, auch wenn Sie PKH erhalten haben. 

« Go back