Kosten

Was kostet unsere Arbeit?

Was muss ich bezahlen, wenn ich eine Anwältin oder einen Anwalt brauche ? Das hängt von vielen Faktoren ab. Wenn wir ein Mandat übernehmen, sprechen wir deswegen mit Ihnen über die Kosten.

Das Honorar

Was Anwältinnen und Anwälte mindestens für ein Honorar bekommen, ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen sind die im Gesetz vorgesehenen Mindesthonorare aber nicht angemessen - das gilt beispielsweise oft im Sozialrecht oder für Mandate, die das Sorgerecht für Kinder betreffen. Damit wir unsere zeitaufwändige, schwierige Arbeit dennoch gut machen können, schlagen wir in solchen Fällen vor, eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Das kann eine Stundensatzvereinbarung sein, oder eine Pauschalhonorar, das sich an den gesetzlichen Gebühren orientiert. Immer gewährleisten wir aber Transparenz. Wichtig ist auch für Sie: Nur, wenn wir unsere Arbeit gut machen können, haben Sie auch etwas davon.

Beratung

Wenn Sie erst einmal wissen wollen, was Sie gegen einen Bescheid der Behörde, gegen vertragswidriges Verhalten eines Geschäftspartners, in einem Erbstreit oder nachdem Sie Opfer einer Straftat geworden sind, überhaupt rechtlich unternehmen können und was sinnvoll ist, erhalten Sie bei uns eine auf ihren Fall zugeschnittene Beratung. Unsere Beratung geht über den Umfang einer typischen Erstberatung deutlich hinausgeht. Eine Beratung kostet bei uns für Verbraucher in der Regel 190 EUR (plus Mehrwertsteuer).

Prüfung von Rechtsmitteln

Gelegentlich kommen Mandantinnen und Mandanten, die von anderen Rechtsanwälten vertreten wurden und wissen möchten, ob es sich lohnt gegen eine ungünstige Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Wir prüfen dann für ein vereinbartes Pauschal-Honorar, ob es sinnvoll ist, in die Berufung zu gehen, Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben oder Revision einzulegen. Bisweilen kann es auch geboten sein, gegen eine abschließende Entscheidung zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

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