Können zwei lesbische Mütter in Deutschland nach der BGH Entscheidung vom 20.04.2016 (XII ZB 15/15) ohne Stiefkindadoption gemeinsame Eltern ihres Kindes sein?

Es stimmt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung vom 20.04.2016 (XII ZB 15/15) erstmals die Elternschaft der Co-Mutter neben der Elternschaft der leiblichen Mutter ab Geburt des durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes anerkannt hat, ohne eine sog. „Stiefkindadoption“ zu verlangen.Die Entscheidung stellt eine wichtige Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur rechtlichen Stellung von gleichgeschlechtlichen Eltern dar.

Die gemeinsame Elternschaft der lesbischen Mütter beruht in dem vorliegenden Fall auf dem Recht der Republik Südafrika. Die beiden Mütter, von denen eine auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat, konnten mit der Entscheidung die Eintragung ihrer gemeinsamen Elternschaft in das Geburtenregister des Standesamtes Berlin durchsetzen.

Auf gleichgeschlechtliche Familien im Inland findet die Entscheidung leider keine unmittelbare Anwendung, da die Anwendung des südafrikanischen Abstammungsrechts darauf beruht, dass der Lebensmittelpunkt der betroffenen Regenbogenfamilie in Südafrika liegt.

Trotzdem ist die Entscheidung wichtig, da der BGH feststellt, dass die Anerkennung der Elternschaft der Co-Mutter ab Geburt nach einer konsentierten heterologen Befruchtung grundsätzlich mit dem deutsche Recht vereinbar ist.Die wiederholte Anerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft aufgrund der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts ist geeignet, der dringend erforderlichen Reform des deutschen Abstammungs- und Familienrechts den Weg zu bereiten. Auch betont der BGH nochmals seine bereits zuvor vertretene Auffassung, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern kann, wie die Ehe und dass die auf Dauer angelegte und rechtlich etablierte Elternschaft von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen sozial gleichwertig ist.

Ist die Entscheidung des BVerwG zum Eigenanbau von Cannabis schon veröffentlicht?

Das Bundesverwaltungsgericht hat uns Ende mitgeteilt, dass das Urteil zum Eigenanbau von Cannabis voraussichtlich Mitte Juni 2016 veröffentlicht werden wird. Wir werden dann unverzüglich eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen. Außerdem bekommen Sie in unseren FAQ Erläuterungen zu der Entscheidung.