Rechtsschutzversicherung

In vielen Rechtsgebieten übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Tätigkeiten in Höhe der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), so zum Beispiel im Arbeitsrecht, im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht.

Viele Verträge enthalten aber eine Selbstbeteiligungsvereinbarung (zum Beispiel von 150,00 Euro pro Rechtsschutzfall), was bedeutet, dass Sie diese Summe in jedem Fall selbst tragen müssen.

Auch kann es sein, dass wir aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit einer Angelegenheit zusätzlich eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen schließen. Das bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung einen Teil der Anwaltskosten übernimmt und Sie noch einen eigenen Anteil tragen müssen.

In sozialrechtlichen Fällen sehen die meisten Rechtsschutzverträge erst eine Eintrittspflicht ab dem Klagverfahren vor, so dass die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder die Vertretung in einem vorangehenden Antrags- oder Widerspruchsverfahren nicht von der Versicherung übernommen werden.

Auch dann, wenn Sie in einer Straftat beschuldigt werden, übernehmen die Rechtsschutzversicherung oft nicht die Kosten der anwaltlichen Vertretung (Strafverteidigung). Gleiches gilt in vielen Familiensachen.

Wir bitten Sie darum, vor Ihrer Mandatsanfrage mit Ihrer Rechtsschutz zu klären, ob dieser die Kosten für eine Beratung und/oder Vertretung in Ihrer Angelegenheit übernimmt. Lassen Sie sich in diesem Fall eine schriftliche Zusage der Kostendeckung übersenden und bringen uns diese mit oder übersenden uns diese.