Verfahrensdauer

Sie möchten als Mandantin selbstverständlich immer wissen, wie es in Ihrem Verfahren aktuell steht - und wie lange es noch dauert.Wir besprechen mit Ihnen zu Beginn des Mandats, mit welcher Verfahrensdauer Sie voraussichtlich rechnen müssen, bzw. wie lange wir voraussichtlich für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen werden. Oftmals ziehen sich Verfahren vor Gericht über Jahre dahin - vor allem wenn sie mehrere Instanzen beschäftigen. Obwohl dies bedauerlich ist, können wir daher die genaue Verfahrensdauer eines gerichtlichen Verfahrens oft nicht vorhersagen; diese ist abhängig von der Arbeitsgeschwindigkeit des Gerichts, der Gegenseite oder einer Sachverständigen.

Manchmal spielt es auch eine Rolle, wie schnell wir auf eine Anfrage des Gerichts antworten können. Wir bemühen uns dabei immer, zeitnah zu reagieren und einen zugesagten Zeitrahmen einzuhalten. Allerdings kann sich eine zugesagte Bearbeitungsdauer verlängern, wenn wir in unvorhergesehenen Eilsachen tätig werden müssen. Wir beantragen dann bei Gericht eine Fristverlängerung und informieren Sie darüber. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Grundsätzlich gilt während des Verfahrens, dass Sie Schriftsätze, die von uns verfasst werden, immer in Kopie erhalten, wenn diese die Kanzlei verlassen. Ebenso werden Sie immer informiert, wenn bei uns Post vom Gericht oder von der Gegenseite eingeht, nachdem der sachbearbeitende Rechtsanwalt diese gesehen hat. Hier brauchen Sie nicht extra nachzufragen!

Es hilft uns daher sehr, wenn Sie sich trotz Ihrer verständlichen Ungeduld darauf verlassen, dass wir Sie über alle wichtigen Entwicklungen informieren Sie tun uns einen großen Gefallen, wenn Sie sich nicht häufig ohne Anlass nach dem Verfahrensstand erkundigen, weil wir und unsere Mitarbeiter ihre Arbeitszeit dann in der Sache einsetzen können und nicht durch die Bearbeitung von Sachstandsanfragen in Anspruch genommen werden.