Was wir können
Beamtinnen und Beamte unterfallen aufgrund ihrer besonderen Stellung anderen Gesetzen als Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes oder der Privatwirtschaft. Bei der Begründung des Beamtenverhältnisses wird die gesundheitliche Eignung des Bewerbers geprüft. Bei längerfristiger Erkrankung droht die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Wie also soll die Bewerberin mit dem Wissen um eine Erkrankung oder Behinderung umgehen, wenn sie den Beamtenstatus erlangen oder behalten will? In diesen Fragen haben wir verschiedene Urteile vor dem Hintergrund des europäischen und internationalen Antidiskriminierungsrechts erstritten, die die Situation von erkrankten oder behinderten Beamtenanwärtern und Beamten deutlich verbessern. Wir beraten und vertreten auch in Fällen, in denen einzelne Rechte und Pflichten der Beamtinnen streitig sind, sie etwa in eine andere Dienststelle umgesetzt oder in eine andere Behörde versetzt werden sollen, eine dienstliche Regel- oder Anlassbeurteilung fehlerhaft ist oder ein Disziplinarverfahren droht.
WEN SPRECHEN SIE AN
Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf ist zuständig für alle Fragen des Beamtenrechts. Auf Anfrage übernimmt sie die externe Untersuchungsführung in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren.