Was wir können

 

Ob alt oder jung, gesund oder krank: jeder Mensch kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt kommen – sei es als Betroffene, als Familienangehöriger, als Bevollmächtigter oder als vom Gericht bestellte Betreuerin.

Das Betreuungsrecht regelt alle Fragen der rechtlichen Vertretung von Volljährigen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit - z.B. einer psychischen Erkrankung oder einer Demenz - nicht mehr alleine regeln können.

Im Betreuungsfall stellen sich den Beteiligten dann oft unzählige Fragen: Existiert eine Vollmacht oder eine Patientenverfügung? Für welche Entscheidungen sind Genehmigungen des Betreuungsgerichts erforderlich? Welche Rechte und Pflichten hat ein Betreuer? Wie kann ich gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts vorgehen? Welche Entscheidungen dürfen am Lebensende getroffen werden?

Wir beraten und vertreten Sie als Betreuer und Bevollmächtigte zu Ihren Rechten und Pflichten, sowie in der Auseinandersetzung mit Dritten z.B. nach dem Tod des Vollmachtgebers. Außerdem nehmen wir die Interessen Angehöriger in der oftmals konflikthaften Auseinandersetzung mit Betreuern wahr.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Betroffenen im betreuungsgerichtlichen Verfahren wegen Einrichtung einer Betreuung bzw. der Beschwerde dagegen.

Wir gestalten auch Vorsorgevollmachten zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung und Patientenverfügungen.

 
 

Wen sprechen Sie an

 

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann ist Ihre Hauptansprechpartnerin im Betreuungsrecht. Sie vertritt Betroffene und Angehörige in Verfahren vor dem Betreuungsgericht, sie erstellt Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und berät bei Streitigkeiten rund um Vollmachten zu Lebzeiten und im Erbfall.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist Ihr Ansprechpartner bei betreuungsrechtlichen Fragen, wenn im Einzelfall spezielle medizinrechtliche Fachkenntnisse erforderlich sind.