WAS WIR KÖNNEN

 

Menschen mit Behinderungen werden aus Gaststätten verwiesen, in Theatern können sie nur wenige Plätze nutzen und den Öffentlichen Personennahverkehr nur eingeschränkt nutzen. Fernsehsendungen werden nur selten in Gebärdensprache übersetzt. In Bahnhöfen fehlen Markierungen in Braille-Schrift oder akustische Wegweiser. Manche Menschen verlieren ihren Arbeitsplatz oder können beispielsweise nicht Polizist werden, weil sie transsexuell sind oder sie müssen sich in offizielle Unterlagen als Mann oder als Frau eintragen, obwohl sie weder das Eine sind, noch das Andere, sondern Hermaphroditen. Einige bekommen keine Wohnung, weil sie nicht akzentfrei Deutsch sprechen oder schwul bzw. lesbisch sind, oder sie werden nicht befördert, weil sie Frau sind. Juden und Jüdinnen werden immer öfter offen angefeindet und beleidigt. Muslimen wird verwehrt, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen.

Die Benachteiligung von Menschen wegen ihrer jeweiligen besonderen Merkmale ist verboten – und dennoch Alltag. Wir können Ihnen helfen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wir kennen die speziellen Rechtsvorschriften und haben Erfahrung darin, sie in der Praxis anzuwenden.

Gegen Diskriminierungen müssen in erster Linie Betroffene und ihre Interessenverbände angehen, denn sie wissen am Besten, wo sie benachteiligt werden und was erreicht werden muss, damit von einer Gleichbehandlung die Rede sein kann. Wir können mit Ihnen beraten, ob es sinnvoll ist vor Gericht zu ziehen, welche Konsequenzen das haben kann. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, das rechtliche Anliegen auch in die Öffentlichkeit zu tragen.

Zu Fragen des Antidiskriminierungsrechtes erstellen wir auch Gutachten und Broschüren, oder führen Schulungen durch. Die Schulungen konzipieren wir gerne in Absprache mit Verbänden, Unternehmen, Gleichstellungsbeauftragten, Personal- oder Betriebsräten, Vereinen und Verbänden, sowie Schwerbehindertenvertrauensleuten.

 
 

Wen sprechen Sie an

 

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann befasst sich insbesondere mit der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein hat Erfahrungen mit der Benachteiligung von transsexuellen und intersexuellen Menschen, sowie mit Ansprüche von Polizeibeamten und von Soldatinnen und Soldaten wegen Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder wegen Behinderungen. Er hilft Ihnen auch, Ansprüche auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention oder den Zugang zu Veranstaltungen und Medien ohne Barrieren durchzusetzen.

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf kennt sich besonders gut mit Benachteiligungen im Arbeitsrecht aus und verhilft Ihnen hier zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sie hat auch umfangreiche Erfahrungen bei Ansprüchen von Beamtinnen und Beamten wegen Benachteiligung oder wenn es um den Anspruch auf Verbeamtung geht