Was wir können

 

Niemand denkt gerne an Sterben und Tod. Aber die eigenen erbrechtlichen Angelegenheiten zu regeln, ist Ausdruck autonomer Lebensgestaltung und entlastet Ihre Angehörigen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie wissen, wie vielfältig die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung sind und welche rechtlichen Komplikationen es geben kann.

Wir gestalten Testamente. Bei unserer Beratung berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer persönlichen Lebenssituation als Single, verheiratete und nichtverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, Patchworkfamilien, Pflege- und Adoptivkind und als Menschen mit Behinderungen. Wir haben auch Erfahrung bei der Regelung der Rechtsnachfolge in Wohnprojekten und Hausgemeinschaften, zum Beispiel bei Mehr-Generationen-Wohnen.

Wir vertreten Sie auch wenn es Auseinandersetzungen über Bestattungsfragen, die Aufteilung des Erbes und Regressforderungen des Sozialleistungsträgers. Für eine konstruktive Klärung ist es hier sinnvoll, sich möglichst frühzeitig rechtlichen Rat zu holen – bevor es zu oft unversöhnlichen Streitigkeiten gekommen ist.

 
 

Wen sprechen Sie an

 

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann. Sie hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin.