WAS WIR KÖNNEN

 

Der zunehmende Kostendruck in der Krankenversorgung wirkt sich vielfach besonders negativ auf die Patientinnen und Patienten aus, die einen chronischen, hohen Behandlungsbedarf haben. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Vertretung von Patienten gegenüber den Krankenkassen (gesetzlichen und privaten). Auch Fragen der beamtenrechtlichen Beihilfe und der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung für Soldaten beschäftigen uns. Wenn Rehabilitationen, Hilfsmittel oder die Kostenübernahme im Hospiz verweigert werden, können wir Ihnen oft helfen. Wir streiten auch für die Kostenübernahme von Arzneimitteln im Off-Label- oder im No-Label-Use. Wir setzen uns für die Möglichkeit Akupunktur bei Wachkoma-Patienten zu verordnen ein oder vertreten Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen. Dabei können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gerade auch in prozessualen Fragen weiterhelfen. Wir können beispielsweise beurteilen, ob ggf. ein sozialgerichtliches Eilverfahren sinnvoll erscheint oder was zu beachten ist, wenn Sie für die erforderliche Behandlung in Vorleistung gehen wollen. 

Für unsere Arbeit sind auch die Auswirkungen der bioethischen Debatte über Sterbehilfe, klinische Forschung an Kindern und nichteinwilligungsfähigen Patienten, über Patientenverfügungen und den Stellenwert der Aufklärung und Arzneimittelforschung, sowie über die Ausweitung der genetischen Diagnostik relevant. Neue technische Möglichkeiten und ein Umbruch der ethischen Wertvorstellungen in der Gesellschaft führen auch zu veränderten rechtlichen Bewertungen, beispielsweise was die Zulässigkeit von Gentests angeht, aber auch die Möglichkeit den Abbruch medizinischer Behandlungen vorab zu verfügen oder die Reichweite von Haftungsnormen.

 
 

WEN SPRECHEN SIE AN

 

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein bearbeitet das das medizinrechtliche Dezernat und ist für Fragen der Leistungserbringung durch Krankenkassen zuständig. Er ist aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen und Fortbildungen berechtigt die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen.