Was wir können

 

Lesbische, schwule, bi-, trans*- und intersexuelle sowie queere und nicht-binäre Menschen beraten wir gerne bei der Gestaltung von individuellen Familienmodellen und vertreten Sie bei der Stiefkindadoption vor dem Familiengericht oder im Verfahren gegenüber dem Standesamt. Wir unterstützen außerdem Pflegeeltern bei Konflikten mit dem Jugendamt und bei der Übertragung der Vormundschaft. Wir gestalten Lebenspartnerschaftsverträge und vertreten Sie bei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft vor dem Familiengericht.

Transsexuelle und intersexuelle Kinder und Jugendliche werden von uns zusammen mit ihren Familien, aber auf Wunsch auch unabhängig von ihren Eltern beraten.

Langjährige Erfahrung haben wir in Personenstandsverfahren transsexueller Menschen und in Auseinandersetzungen mit der Krankenversicherung über die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen und andere Behandlungen.

Im Arbeits- und Beamtenrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung bei Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität; hier machen wir auch Ansprüche nach dem AGG für Sie geltend.

Als Geschädigte von Hasskriminalität vertreten wir Sie im Strafrecht bei der Nebenklage und als Zeugenbeistand sowie bei Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsrecht.

Vereinen und Stiftungen im Bereich der Interessenvertretung von LSBT*I bieten wir Rechtsberatung zur strategischen Prozessführung ebenso an, wie die Erstellung von Rechtsgutachten.

 
 

Wen sprechen Sie an

 

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann ist als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Ansprechpartnerin im Recht gleichgeschlechtlicher Ehen und Lebenspartnerschaften und bei Rechtsfragen zu Pflegekindern und Adoptionen. Außerdem berät und vertritt sie Trans* in Personenstands- und Namensrechtssachen sowie bei trans* oder nicht-binärer Elternschaft. Sie berät auch Menschen, die in Mehrelternschaft einen gemeinsamen Kinderwunsch verwirklichen wolllen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein berät und vertritt Sie im Transsexuellenrecht und im Strafrecht. Er hat sich auch eingehend mit Rechtsfragen der Intersexualität befasst. 

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf ist spezialisiert auf die Vertretung im Strafverfahren und im Opferentschädigungsrecht, sowie in allen Fragen arbeits- und beamtenrechtlicher Diskriminierung.

Die Beratung und Vertretung von Organisationen erfolgt nach dem jeweiligen rechtlichen Schwerpunkt und regelmäßig auch in fachlicher kollegialer Zusammenarbeit.