WAS WIR KÖNNEN

 

Wenn Menschen im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit Straftaten begehen und in Rede steht, ob von ihnen die Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten ausgeht, so droht die Verurteilung zu einer – unbefristeten – Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus. Eine solche Verteilung hat weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen und seine Angehörigen. Sie müssen sich fortan mit dem unübersichtlichen System der forensischen Unterbringung, mit Gutachten, psychiatrischen Diagnosen, Vollzugsregeln, Vollstreckungsfragen und dem oftmals als unerträglich empfundenen Umstand der Ungewissheit über Dauer und Verlauf der Unterbringung auseinandersetzen. Wir verteidigen Betroffene, um eine solche Verurteilung zu verhindern. Wir verteidigen sie aber auch während der Vollstreckung einer Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB mit dem Ziel der Erlangung von Lockerungen und der Entlassung. Dies setzt nicht nur die fundierte Kenntnis von Gesetz und Rechtsprechung voraus, sondern auch das Wissen über psychiatrische Krankheitsbilder, die aktuellen wissenschaftlichen Standards von Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung und mögliche Fehlerquellen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Expertenwissen in der Verteidigung von psychisch erkrankten und behinderten Straftäterinnen und Straftäten und beraten auch Angehörige in allen Phasen des Unterbringungsverfahrens. 

 
 

WEN SPRECHEN SIE AN

 

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf ist Ihre Ansprechpartnerin im Massregelrecht. In der Reihe "Praxis der Straverteidigung" des C.F. Müller Verlages publiziert sie gemeinsam mit Professor Günter Tondorf, Strafverteidiger in Düsseldorf, das Handbuch "Psychologische und psychiatrische Sachverständige im Strafverfahren, Verteidigung bei Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung", welches im Herbst 2016 in der vierten Auflage erscheinen wird.