WAS WIR KÖNNEN

 

Opfer haben Rechte. Sie können bisweilen Entschädigung vom Staat nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) verlangen. Im Strafverfahren können Sie oftmals als Nebenklägerinnen auftreten. Sie können auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter geltend machen – entweder im Strafverfahren selbst (das sogenannten Adhäsionsverfahren) oder später in einem Zivilprozess. Welcher Weg der bessere ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Da Strafverfahren nach den strengen Regeln der Strafprozessordnung ablaufen, ist es auch für Geschädigte sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Da auch vor einer Anklage, im Ermittlungsverfahren Weichen gestellt werden, ist es empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen ist es möglich, dass die Kosten der Beratung oder einer späteren Nebenklage von der Staatskasse übernommen werden. Auch Opferhilfsorganisationen unterstützen Geschädigte, die sich anwaltlich beraten und vertreten lassen wollen.

Wenn Sie zu uns kommen, beraten wir Sie, welche Vorgehensweise sinnvoll ist und Ihren Bedürfnissen entspricht. Manchmal ist schon unklar, ob eine Strafanzeige überhaupt sinnvoll ist, da ein Strafverfahren nicht nur den Beschuldigten belasten kann, sondern in besonderem Maße auch Geschädigte, die als Zeugen auftreten und sich mit den Geschehnissen erneut konfrontieren lassen müssen. Wenn Sie sich als Verletzte entscheiden, ein Strafverfahren anzustrengen, können wir Sie dabei unterstützen.

Wir können Ihnen auch helfen, gegen eine Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft vorzugehen. Auch wenn seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs ins Gespräch gebracht wird, prüfen wir, ob es sinnvoll ist, sich darauf einzulassen oder nicht.

 
 

WEN SPRECHEN SIE AN

 

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein hat Erfahrungen in der Nebenklage bei Kapitalverbrechen, in Jugendstrafsachen, Medizinstrafsachen. Er berät und vertritt Menschen mit Behinderungen und verfügt über besondere Expertise bei rassistisch motivierten Straftaten. Außerdem kennt es sich mit Adhäsionsverfahren, Ansprüchen nach den Opferentschädigungsgesetz (OEG) und der Zeugenbeistandschaft aus.

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf hat vielfältige Erfahrungen als Vertretreterin der Nebenklage bei bei Kapitalverbrechen, in Jugendstrafsachen, bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Vermögensdelikten. Sie ist auch Ihre Ansprechpartnerin bei Zeugenbeistandschaften und  Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).