WAS WIR KÖNNEN

 

Im Recht der Pflege (das im Sozialgesetzbuch XI, geregelt ist, das aber auch private Pflegekassen betrifft oder bei Beamten die Beihilfe) geht es um die Zuerkennung von Pflegestufen. Es geht aber auch um Hilfsmittel und Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen, die die Pflegekassen zahlen müssen. Hier ist der Bedarf an rechtlichen Klärungen besonders hoch, weil sich durch die Einführung der neuen Pflegestufen sehr vieles verändert. Nicht alles wird besser. Auch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung hat im Pflegerecht einiges verändert.

Wir sind mit den schwierigen Schnittstellen vertraut, die es zwischen Pflegerecht und Heimrecht gibt, oder auch zwischen Pflegerecht und Krankenversicherungsrecht. Beispielsweise ist es mittlerweile möglich Häusliche Krankenpflege auch im Pflegeheim zu erhalten. Dort soll auch das Lebensende geplant werden um unnötige Versorgung zu verhindern.

Besonders umfangreiche Erfahrungen haben wir auch in der Durchsetzung von Rund-um-die-Uhr-Versorgung (24 Stunden-Assistenz) im ambulanten Bereich mit Hilfe des sogenannten Arbeitgebermodells oder auch unter Verwendung Persönlicher Budgets.

Wir kennen uns auch mit dem Bereich der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung aus und können hier gegebenenfalls in Absprache mit Leistungserbringern Ansprüche durchsetzen, ohne dass sterbenskranke Patienten ihre letzten Wochen mit Rechtsstreitigkeiten zubringen müssen.

Nicht zuletzt können wir Sie beraten, wenn Sie Arbeitnehmer sind und Angehörige pflegen wollen. wir wissen, wie Sie vorgehen müssen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Wir haben auch Erfahrungen mit dem Pflegezeitgesetz . Wir können auch Arbeitgeber beraten, wie sie Arbeitnehmer in solchen Situationen unterstützen können, was für alle Beteiligten von Vorteil ist.

 
 

WEN SPRECHEN SIE AN

 

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist der für alle pflegerechtlichen Fragen zuständige Anwalt.