WAS WIR KÖNNEN

 

Die Rechte der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten und ihrer stellvertretend gewählten Mitglieder – kurz der Schwerbehindertenvertretung - sind im SGB IX geregelt. In der Praxis werden diese Rechte durch die Arbeitgeberseite häufig infolge von Unwissenheit oder auch wissentlich verletzt. Hinzukommt, dass viele Fragen, die den Umfang und die Grenzen der Rechte betreffen, noch ungeklärt sind. Wann dürfen stellvertretend gewählte Mitglieder tätig werden, wie weit gehen die Rechte der Stellvertretung und Heranziehung? Was bedeutet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, aber auch mit dem Betriebs- oder Personalrat im Konfliktfall? Darf die Arbeitgeberin minutiöse Nachweise über die für die Aufgabenerfüllung aufgewendete Zeit verlangen, ab wann stellt dies eine Behinderung der Amtsausübung dar? Wann ist eine Schulung zur Aufgabenerfüllung sachlich erforderlich? In welchen Fällen muss der Arbeitgeber die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung übernehmen? Wann führt ein Formfehler bei der Wahl zur Anfechtbarkeit oder wann führt er zur Nichtigkeit der Wahl? Ein inklusiver Arbeitsmarkt braucht starke Schwerbehindertenvertretungen in Dienststellen und Betrieben. Wir beraten und vertreten Sie gern in allen Fragen des Rechts der Schwerbehindertenvertretungen, außergerichtlich und in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen, bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

 
 

WEN SPRECHEN SIE AN

 

Hauptansprechpartnerin im Recht der Schwerbehindertenvertretungen ist Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf, die seit Jahren Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten anwaltlich vertritt und schult, u.a. für ver.di-Forum Nord, für Integrationsämter oder im Rahmen von spezialisierten Inhouse-Schulungen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein berät und vertritt in allen Fragen des Rechts des Schwerbehindertenvertretung mit Bezug zum deutschen und internationen Behinderten- und Antidiskriminierungsrecht.