WAS WIR KÖNNEN
Wir beraten und vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens, sowohl im Jugendstrafrecht als auch im Erwachsenenstrafrecht. Besondere Sachkunde haben wir in der Verteidigung von Menschen mit Behinderung und bei allen Delikten mit Bezug zum Medizin- und Sozialrecht: Wir verteidigen Ärzte und Hebammen gegen Körperverletzungs-, Tötungs- und Betrugsvorwürfe, wir vertreten Schmerzpatienten, denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen werden und Menschen, denen aufgrund einer Schuldfähigkeitsproblematik die Einweisung in ein Psychiatrisches Krankenhaus droht. Wir interessieren uns besonders für Strafsachen, in welchen es um komplexe, durch wissenschaftliche Gutachten zu erhellende Kausalzusammenhänge und Prognosefragen geht. Einen weiteren unserer Schwerpunkte stellt, nicht zuletzt aufgrund der langjährigen journalistischen Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, die Verteidigung im Medien- und Internetstrafrecht dar. Auch wenn Ihnen selbst wegen eines laufenden Ermittlungsverfahren die Gefahr droht, Gegenstand öffentlicher Berichterstattung zu werden, unterstützen wir Sie mit unserer juristischen und journalistischen Kompetenz.
WEN SPRECHEN SIE AN
Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf und Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein.
Die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Dr. Tondorf liegen in den Bereichen Strafverteidigung allgemein, Jugendstrafrecht, Maßregelrecht und Zeugenbeistandschaft.
Rechtsanwalt Dr. Tolmein vertritt besonders in den Schwerpunkten Medizin- und Medienstrafrecht sowie in Fällen mit Bezug zum Internationalen und EU-Strafrecht. Er ist auch besonders erfahren in der Vertretung von Patienten, gegen die wegen Eigenanbaus von Cannabis ermittelt wird.