WAS WIR KÖNNEN

 

Vorsorgevollmachten werden oft als Alternative zur Patientenverfügung empfohlen. Sie können eine Patientenverfügung auch ergänzen. Ihre Wirkung kann allerdings bei entsprechender Ausgestaltung deutlich weiter reichen, weil sie nicht auf Fragen der medizinischen Behandlung und Diagnose beschränkt sind. Sie können sich auch auf Fragen der Entscheidung über den Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder der Verwaltung des Vermögens erstrecken. 

 
 

AN WEN KÖNNEN SIE SICH WENDEN?

 

Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie mit der Vorsorgevollmacht vor allem familienrechtliche und vermögensrechtliche Fragen klären möchten. Sie kennt sich auch mit den Erfordernissen von Vorsorgevollmachten in gesundheitlichen Angelegenheiten gut aus.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist bsonders erfahren in der Beratung zu und Erstellung bzw. Durchsetzung von Vorsorgevollmachten in Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen beispielsweise im Bereich der Psychiatrie, vor allem aber auch bei Behandlungen am Lebensende.