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Betriebs- und Personalrätekonferenz der Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft braucht gute Arbeits- und Einkommensbedingungen. Die Entsorgungsbranche ist in vielen Teilen der neuen Bundesländer noch immer eine Branche im Mindestlohnbereich. Die Bundesfachgruppe kämpft wie die Jahre zuvor für einen starken Mindestlohn und starke Haustarifverträge. Die Beendigung der Verhandlungen mit dem BDE und dem dazugehörigen Flächentarifvertrag BDE, der die Bezeichnung Flächentarifvertrag bei weitem nicht verdient hat, hat den Kolleginnen und Kollegen in der privaten Entsorgung einen ordentlichen Schub in Richtung Tarifbindung mit einem Plus im Entgelt gegeben. Mangelhafte Tarifbindung verhindert fairen Wettbewerb. Lohndumping ist auch weiterhin an der Tagesordnung. Der Unterbietungswettbewerb im Bereich der privaten Abfallwirtschaft und die vielfach falsch verstandene Vergabepolitik von Kommunen sorgen dafür, dass die Gewinne nicht bei den Beschäftigten ankommen. Hierbei kommt hinzu, das verstärkt kommunale Unternehmen mit Töchterfirmen ohne Anbindung an den Tarifvertrag „öffentlichen Dienst“ am Wettbewerb teilnehmen. Die Betriebs-, und Personalrätekonferenz dient der Weiterbildung für Mitglieder von Tarifkommissionen, der Diskussi-on von Tarifpolitischen Grundsätzen der ver.di FB 2-Abfallwirtschaft und dem bundesweiten Austausch von Kolleginnen und Kollegen der kommunalen und privaten Entsorgung.

Datum: 26. November 2019, 12:00 bis 12:30 Uhr
Veranstaltungsort: Maritim Strandhotel Travemünde
Anschrift: Trelleborgallee 2, 23570 Travemünde
Veranstalter: ver.di-Forum Nord
ReferentIn: Frau Dr. Tondorf

Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken – ein Suizid wie andere auch?

In der Palliativversorgung wird seit einigen Jahren über den Freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken diskutiert und auch gestritten. Ist diese Form aus dem Leben zu scheiden als Suizid zu betrachten oder ist es ein selbstbestimmter Tod? Für die ethische Debatte und rechtliche Überlegungen haben die unterschiedlichen Sichtweisen unter Umständen erhebliche Auswirkungen. Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein befasst sich seit längerem mit dieser Frage: er stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für ärztliches und pflegerisches Handeln dar und erläutert, worauf die Beteiligten bei einem solchen Vorgehen achten sollten.

Datum: 27. November 2019, 19:00 bis 22:00 Uhr
Veranstaltungsort: Friederikenstift, Großer Saal
Anschrift: Humboldtstraße 5, 30169 Hannover
Veranstalter: Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V.
ReferentIn: Dr. Oliver Tolmein, FA für Medizinrecht

Fachtagung SBV für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Menschen aus der kirchlichen Arbeitswelt

Diese Arbeitsrechtskonferenz ist für die SBVen mit dem besonderen Blickpunkt kirchliches Arbeitsrecht konzipiert, da für die SBVen der Kirchen weltliches Recht und Kirchenrecht unterschiedlich Anwendung findet. Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Grundlagen gilt es auf ihre jeweilige Anwendung hin zu überprüfen. Die SBVen setzen sich für die Belange der Menschen mit Behinderung im Betrieb ein. Dafür benötigen die SBVen Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, die in dieser Konferenz vermittelt und vertieft werden. Inklusionsgerechte Arbeitsplätze sowie Gefährdungsbeurteilungen werden alltagstauglich erarbeitet. Was lässt sich aus aktuellen Arbeitsgerichtsurteilen für die Arbeit der SBV-Kirche ableiten und viele weitere Themen, die von unseren Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Tagungsteilnehmer*innen und für die tägliche Praxis erarbeitet werden.

Datum: 13. November 2019, 09:30 bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: H 4 Hotel Hamburg Bergedorf
Anschrift: Holzhude 2, 21029 Hamburg
Veranstalter: ver.di-Forum Nord
ReferentIn: Frau Dr. Tondorf

DER INKLUSIONSGERECHTE ARBEITSPLATZ - ANSPRUCH, UMSETZUNG UND MITBESTIMMUNGSRECHTE, FACHTAGUNG SBV FÜR DIE VERTRAUENSPERSONEN DER SCHWERBEHINDERTEN MENSCHEN AUS DER KIRCHLICHEN ARBEITSWELT

Inklusionsgerecht,- behindertengerecht- oder „leidensgerecht“ arbeiten: Was heißt dies überhaupt? Der Fachvortrag befasst sich mit folgenden Themen: Welche Rechte haben Beschäftigte auf Anpassung ihres Arbeitsplatzes, wenn sie krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr so arbeiten können wie zuvor? Gehen strukturell bedingte Veränderungen der Arbeitsbedingungen (Leistungsverdichtung, Digitalisierung u.a.) zwangsläufig zu Lasten des Beschäftigten bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes? Welche Rechte hat die Mitarbeitervertretung bei der Durchsetzung inklusionsgerechter Arbeitsbedingungen?

Datum: 13. November 2019, 00:00 bis 00:00 Uhr
Veranstaltungsort: Hamburg
Veranstalter: ver.di-Forum Nord und bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
ReferentIn: Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf

13. Deutscher Reha-Rechtstag

Der Deutsche REHA-Rechtstag ist das Forum für den fachlichen Austausch rund um das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, für Dienste und Einrichtungen, Leistungsträger, Verbände, für Beratung und Prozessvertretung. Die Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz betreffen die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie Schnittstellen zu Pflege und Akutbehandlung. Betroffen sind Renten- Kranken- und Unfallversicherung, Pflegekassen, Bundesagentur, Jobcenter, Jugendamt, Versorgungsamt, Integrationsamt. Und: Zum 01.01.2020 tritt das neue Recht der Eingliederungshilfe in Kraft. RA. Dr. Oliver Tolmein referiert und diskutiert dort über die neue Genehmigungsfiktion nach 3 18 SGB 9 aus anwaltlicher Sicht.

Datum: 08. November 2019, 13:30 bis 14:30 Uhr
Veranstaltungsort: MArtitim proArte Hotel
Anschrift: Friedrichsztraße 151, 10117 Berlin
Veranstalter: Deutsche Anwalt Akademie

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