Viele Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen der Sozialhilfe, zum Beispiel für Gebärdensprachdolmetscher. Sozialhilfe erhält aber nur, wer sich nicht genug Einkommen oder Vermögen hat, um sich selbst zu helfen. Menschen mit Behinderungen, die durch eine Erbschaft Vermögen bekommen verlieren deswegen oft ihren Anspruch auf Sozialhilfe. Ein Behindertentestament kann das meistens verhindern. Das Behindertentestament soll erreichen, dass Menschen mit Behinderungen etwas von ihrem Erbe haben und trotzdem noch Sozialhilfe beziehen können.
Um das zu ermöglichen müssen deshalb frühzeitig besondere erbrechtliche Vorkehrungen im Testament getroffen werden. Dabei helfen wir Ihnen. Wir gestalten Testamente zur Sicherstellung der Versorgung von Kindern mit Behinderung und verhindern so den Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass. Wir prüfen auch bereits bestehende Testamente darauf, ob sie noch mit neuen gerichtlichen Entscheidungen vereinbar sind. Wir bieten außerdem die Durchführung der Testamentsvollstreckung bei Behindertentestamenten an.
Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann hat sich auf Beratung zu und Erstellung von Behindertentestamenten spezialisiert. Sie hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin.