Ob alt oder jung, gesund oder krank: jeder Mensch kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt kommen. Als Betroffene, als Familienangehöriger, als Bevollmächtigter oder als vom Gericht bestellte Betreuerin. Das Betreuungsrecht regelt alle Fragen der rechtlichen Vertretung von Erwachsenen, wenn die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit nicht mehr alleine regeln können.
Im Betreuungsfall stellen sich den Beteiligten dann oft viele Fragen: Für welche Entscheidungen sind Genehmigungen des Betreuungsgerichts erforderlich? Welche Rechte und Pflichten hat ein Betreuer? Wie kann ich gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts vorgehen? Welche Entscheidungen dürfen am Lebensende getroffen werden? Wir beantworten diese Fragen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Betroffenen im betreuungsgerichtlichen Verfahren wegen Einrichtung einer Betreuung bzw. der Beschwerde dagegen.
Sie können auch eine Vorsorgevollmacht erstellen, um die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu vermeiden. Außerdem können Sie eine Patientenverfügung erstellen, um schon heute zu regeln, wie Sie im Notfall von Ärzten behandelt werden wollen. Wir gestalten für Sie solche Vorsorgevollmachten und auch Patientenverfügungen.
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann und Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein.