Niemand denkt gerne an Sterben und Tod. Aber die eigenen erbrechtlichen Angelegenheiten zu regeln, ist Ausdruck autonomer Lebensgestaltung und hilft auch Ihren Angehörigen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie wissen, wie vielfältig die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung sind und welche rechtlichen Schwierigkeiten es geben kann.
Wir beraten Sie und gestalten Testamente. Bei unserer Beratung berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer persönlichen Lebenssituation als Single, verheiratete und nichtverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, Patchworkfamilien, Pflege- und Adoptivkind und als Menschen mit Behinderungen. Wir haben auch Erfahrung bei der Regelung der Rechtsnachfolge in Wohnprojekten und Hausgemeinschaften.
Wir vertreten Sie auch wenn es Auseinandersetzungen über Bestattungsfragen, die Aufteilung des Erbes und Ansprüchen Sozialleistungsträgers nach dem Tod. Für eine erfolgreiche Vertretung ist es hier sinnvoll, sich möglichst frühzeitig rechtlichen Rat zu holen – bevor es zu oft unversöhnlichen Streitigkeiten gekommen ist.
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann. Sie hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin.