Wenn sich Menschen in Ehen oder Lebenspartnerschaften trennen, stellen sich viele Fragen rund um Kinder, Wohnung, Geld und Rente. Für Kinder müssen Lösungen gefunden werden, damit ihre Betreuung und finanzielle Unterstützung durch beide Elternteile weiter sichergestellt ist. Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten beim Umgang mit den Kindern nach der Trennung.
Wir vertreten Sie bei Ehescheidung und Aufhebung einer Lebenspartnerschaft vor dem Familiengericht ebenso wie bei Auseinandersetzungen über Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Ausgleich der Rentenansprüche. Außerdem gestalten wir für Sie Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge.
Lesbische, schwule, bi-, trans*- und intersexuelle Menschen beraten wir gerne bei der Gestaltung von individuellen Familienmodellen und vertreten Sie bei der Stiefkindadoption vor dem Familiengericht oder im Verfahren gegenüber dem Standesamt.
Von zunehmender Bedeutung ist die Frage, wann erwachsene Kinder für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Sozialleistungsträger machen diesen Elternunterhalt immer häufiger gegenüber Töchtern und Söhnen geltend. Bevor Sie hier Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen, sollten Sie dringend rechtlichen Rat einholen.
Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann ist als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht.