Wenn Sie Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Beihilfe oder einer privaten Krankenkasse haben, weil die einen Behandlung oder ein Hilfsmittel nicht zahlen wollen, können wir Ihnen helfen und ihre Ansprüche gegebenenfalls vor Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten oder Zivilgerichten durchsetzen. Wir kennen uns auch mit den besonderen Problemen von Patienten aus, die seltene oder besonders schwere Erkrankungen haben, für die Standardtherapien nicht zur Verfügung stehen und die deswegen besondere Medikamente benötigen. Außerdem sind wir mit Fragen der Kostenübernahmen für palliative Behandlungen und der Hospizversorgung vertraut. Besondere Kenntnisse haben wir auch im Bereich der Transplantationsmedizin.
Wir haben auch mit Behandlungsfehlern durch Ärzte viel Erfahrung und Wissen wie wir Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüch vertreten können. Diese Verfahren sind allerdings oft recht schwierig und können langwierig sein.
Ihr Ansprechpartner in diesen Fragen der Gesundheitsversorgung ist Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, der aufgrund seiner Erfahrungen und besonderen Kenntnisse auch die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" führen darf. Dr. Tolmein ist auch Lehrbeauftragter am Zentrum für Medizinrecht der Universität Göttingen.