Jedem Menschen kann es passieren, dass er in ein Strafverfahren verwickelt wird. Wenn man Augenzeuge einer Straftat geworden ist, muss man als Zeuge vor Gericht aussagen. Als Opfer einer Straftat ist man in bestimmten Fällen nicht nur auf die Zeugenrolle beschränkt, sondern kann auch als Nebenkläger in dem Strafverfahren gegen den Täter auftreten. Nebenkläger haben wesentlich mehr Rechte als ein Zeuge und können zum Beispiel auch selber Fragen in der Hauptverhandlung stellen.
Es kann aber auch sein, dass man selbst in den Verdacht gerät, etwas getan zu haben, was unter Strafe steht, zum Beispiel einen Diebstahl, einen Betrug, eine Körperverletzung oder eine Rufschädigung begangen zu haben. Dann wird man als Beschuldigter vor die Polizei geladen, um eine Aussage zu machen und wird später unter Umständen durch die Staatsanwaltschaft angeklagt. In vielen Fällen braucht man hier – möglichst zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens - einen sachkundigen Anwalt an seiner Seite, damit man keine Fehler macht!
Wir beraten und vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens, sowohl im Jugendstrafrecht als auch im Erwachsenenstrafrecht. Besondere Sachkunde haben wir in der Verteidigung von Menschen mit Behinderung und bei allen Delikten mit Bezug zum Medizin- und Sozialrecht. Wir interessieren uns besonders für Strafsachen, in welchen es um komplexe Gutachtenfragen geht.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, erstreiten wir alle Ansprüche, die Ihnen gegen den Täter zustehen (Schmerzensgeld, Schadensersatz). In bestimmten Fällen gewährt der Staat eine Rente und andere Leistungen, wenn man durch eine Straftat eine Schädigung erlitten hat, wir können Ihnen helfen, eine solche Leistung zu erlangen.
Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf und Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein.