Wenn Sie möchten, dass wir Sie beraten oder vertreten, kostet das Geld. Darüber sprechen wir frühzeitig mit Ihnen: uns ist Transparenz wichtig. Wieviel Geld wir bekommen, steht im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oft sind die im Gesetz vorgesehenen Honorare aber nicht angemessen - das gilt beispielsweise im Sozialrecht oder für Mandate, die das Sorgerecht für Kinder betreffen. Damit wir unsere zeitaufwändige, schwierige Arbeit dennoch gut machen können, schlagen wir in solchen Fällen vor, eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Darüber sprechen wir mit Ihnen. Wichtig ist: Sie sollen wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Aber: nur, wenn wir unsere Arbeit gut machen können, haben Sie auch etwas davon.
Wenn Sie sehr wenig Geld haben, können Sie vielleicht für einen Prozess Prozesskostenhilfe bekommen. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Gericht ist, dass Sie bedürftig sind. Aber Ihr Verfahren muss nach Meinung des Gerichts auch Aussicht auf Erfolg haben. Wenn Sie keinen Prozess führen, sondern zum Beispiel gegen einen Bescheid des Sozialamtes Widerspruch einlegen wollen, gibt es dafür keine Prozesskostenhilfe. Oft weiß man nicht vorher, ob es Prozesskostenhilfe gibt. Wenn wir dann für Sie tätig werden, besteht das Risiko, dass Sie die Kosten selber tragen müssen. Das müssen wir vorab besprechen.
Fall Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihnen eine Kostenzusage macht, ist das gut. Wenn wir eine Honorarvereinbarung abschließen müssen, werden Sie möglicherweise dennoch etwas selber zahlen müssen – aber auch das klären wir vorher.