Diskriminierung heißt Benachteiligung. In Deutschland werden viele Menschen benachteiligt. Zum Beispiel werden Menschen in Gaststätten nicht bedient, weil sie behindert sind. Oder sie können die Bundesbahn nicht gut benutzen, weil sie im Rollstuhl sitzen.

Oder sie können Fernsehsendungen nicht verstehen, weil sie nicht hören können. Oft haben Menschen auch Probleme auf der Arbeit, weil sie etwas schlecht verstehen oder weil sie wegen einer Behinderung Unterstützung benötigen. Jemanden zu benachteiligen ist oft verboten. Sie können sich dagegen wehren. Das wichtigste Gesetz dafür heißt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Damit kennen wir uns aus. Wir helfen Ihnen gern. Fragen Sie nach Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf oder nach Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein.