Eine Familie kämpft um Aufklärung eines Verkehrsunfalles - Nebenklagevertretung mal ganz anders
17.05.2009 | AutorIn: Hirsch | Nebenklage, Strafrecht
Der Zeugenbeweis ist das schwächste aller Beweismittel, das lernen Juristen spätestens im Referendariat. Ein Paradebeispiel dafür ist die Beweisaufnahme im derzeit vor dem Amtsgericht Weißwasser laufenden Prozess gegen Ronald W. wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Ihm wird vorgeworfen, im September 2004 die 17-jährige Marisa A. auf dem Nachhauseweg von der Diskothek angefahren zu haben und weitergefahren zu sein.